Bauarbeiter mit Werkzeug und Bauplänen auf moderner Baustelle

Gesetzesänderungen 2026 im Handwerk und Bau: Das müssen Betriebe jetzt wissen

Diese neuen Regelungen betreffen Handwerksbetriebe in NRW und ganz Deutschland

2026 bringt spürbare Veränderungen für Handwerks- und Baubetriebe: steigende Löhne, neue Pflichten beim Bauen im Bestand, die E-Rechnung als Standard sowie zusätzliche Anforderungen an Organisation und Dokumentation. Wer sich frühzeitig vorbereitet, vermeidet Kostenfallen und verschafft sich klare Vorteile. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gesetzesänderungen jetzt wirklich relevant sind und worauf sich Handwerksbetriebe in NRW und ganz Deutschland einstellen müssen.

Ab 2026 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die für Handwerks- und Baubetriebe wichtig sind. Von steigenden Löhnen über geänderte Ausbildungsregeln bis hin zu neuen steuerlichen Vorgaben: Das neue Jahr bringt viele Neuerungen mit sich. Im Folgenden geben wir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen, damit Handwerksbetriebe (insbesondere im Baugewerbe) gut informiert ins Jahr 2026 starten können.

1. Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen 

Gutverdienende im Handwerk müssen sich 2026 auf höhere Beitragsbemessungsgrenzen einstellen. Diese Grenzbeträge legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhoben werden – Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei. Zum 1. Januar 2026 wurden die Grenzen turnusgemäß angehoben, was für besserverdienende Arbeitnehmer und Unternehmer im Handwerk höhere Sozialabgaben bedeutet.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750€ Jahreseinkommen (5.812,50€ pro Monat)

  • Allgemeine Rentenversicherung: 101.400€ Jahreseinkommen (8.450€ pro Monat)

  • Knappschaftliche Rentenversicherung: ca. 124.800€ Jahreseinkommen (10.400€ pro Monat)

Für die meisten Handwerker relevant sind vor allem die ersten beiden Werte. Wer als Selbständiger gesetzlich krankenversichert ist oder als Arbeitnehmer über diesen Einkommensgrenzen verdient, zahlt 2026 entsprechend mehr in die Sozialkassen ein. Zwar betrifft dies nur einen kleinen Teil der Beschäftigten im Handwerk, doch gerade für Inhaber von größeren Betrieben oder hochqualifizierte Fachkräfte sind die Änderungen spürbar.


2. Branchenmindestlöhne in Handwerksgewerken steigen

Unabhängig vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gelten in vielen Branchen des Handwerks und Baugewerbes branchenspezifische Mindestlöhne, die höher liegen. 2026 treten in mehreren Gewerken Lohnerhöhungen in Kraft. Hier einige Beispiele für die neuen Branchenmindestlöhne im Jahr 2026 (mit Vergleich zu 2025):

  • Dachdeckerhandwerk: Ungelernte Kräfte mindestens 14,96€ pro Stunde, Gesellen 16,60€ (2025: 14,35€ / 16,00€).

  • Elektrohandwerke: Fachkräfte mindestens 14,93€ pro Stunde (2025: 14,41€).

  • Gebäudereinigung: Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00€ pro Stunde, Glas- und Fassadenreinigung 18,40€ (2025: 14,25€ / 17,45€).

  • Gerüstbau-Handwerk: Beschäftigte mindestens 14,35€ pro Stunde (2025: 13,95€).

  • Maler- und Lackiererhandwerk: Facharbeiter mindestens 16,13€ pro Stunde (2025: 15,00€). Hinweis: Diese Erhöhung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Diese Branchenmindestlöhne werden durch Tarifverträge festgelegt und liegen teils deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Handwerksbetriebe sollten prüfen, ob für ihr Gewerk ein spezifischer Mindestlohn gilt, um die Löhne der Mitarbeiter korrekt anzupassen.


3. Erhöhter Mindestlohn und neue Minijob-Grenze ab 2026

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn bundesweit auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für alle Handwerksbetriebe – ob in NRW oder anderswo – dass sie ungelernte und gelernte Arbeitskräfte mindestens mit diesem Stundenlohn entlohnen müssen. Gegenüber dem Vorjahr (12,82 Euro) bedeutet dies eine spürbare Lohnerhöhung um 1,08 Euro. Die Mindestlohnkommission hat zudem bereits für 2027 eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen, was den Trend steigender Löhne fortsetzt.

Parallel zur Mindestlohnerhöhung ändert sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 2026 dürfen Minijobber monatlich bis zu 603 Euro verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden (bis Ende 2025 lag die Grenze bei 556 Euro). Besonders für kleine Handwerksbetriebe, die auf Minijobber als flexible Aushilfskräfte setzen (z.B. im Lager oder Büro), ist dies relevant, da sie ihren geringfügig Beschäftigten nun etwas mehr zahlen können, ohne Abgaben auszulösen


4. Höhere Ausbildungsvergütung und modernisierte Ausbildungsordnungen

Auch Auszubildende im Handwerk profitieren 2026 von einer finanziellen Verbesserung. Die Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge, die ihre Ausbildung ab 1. Januar 2026 beginnen, steigt um rund 6,2%. Je nach Lehrjahr gelten nun folgende Mindestvergütungen:

  1. Ausbildungsjahr: 724€ brutto pro Monat

  2. Ausbildungsjahr: 854€ brutto pro Monat

  3. Ausbildungsjahr: 977€ brutto pro Monat

  4. Ausbildungsjahr: 1.014€ brutto pro Monat

Diese Erhöhung soll die Attraktivität der beruflichen Ausbildung im Handwerk steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Für Handwerksbetriebe – gerade im Bau und Ausbau – bedeutet dies, höhere Ausbildungsgehälter einzuplanen, gleichzeitig können sie mit besseren Konditionen um Nachwuchs werben.

Neben der Vergütung ändert sich auch inhaltlich einiges in der Ausbildung: Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen in 19 Bauberufen in Kraft. Damit werden die Ausbildungsinhalte im Bau- und Ausbauhandwerk auf den neuesten Stand gebracht und an moderne Anforderungen angepasst. Schwerpunkte der Reform sind Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit in der Ausbildung. Eine der größten Änderungen betrifft die Prüfungen: In 16 der betroffenen (dreijährigen) Bauberufe wird die klassische Zwischenprüfung abgeschafft und durch eine gestreckte Abschlussprüfung ersetzt. Dabei fließt die erste Teilprüfung bereits mit 40% in die Gesamtnote ein. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet dies, ihre Lehrlinge künftig noch gezielter auf die neuen Prüfungsanforderungen vorzubereiten.


5. Sommerausfallgeld für Gerüstbauer

Speziell im Bauhandwerk gibt es eine Neuerung für den Sommer: Erstmals wird 2026 im Gerüstbauer-Handwerk ein tarifliches Sommerausfallgeld gezahlt. In den heißen Sommermonaten vom 1. Mai bis 31. August können Gerüstbau-Betriebe zukünftig bis zu 50 Ausfallstunden pro Mitarbeiter geltend machen, wenn extreme Hitze die Arbeit auf dem Gerüst unmöglich macht. Die Sozialkasse des Gerüstbauer-Handwerks erstattet in solchen Fällen 75% des Lohnausfalls sowie 32% der darauf entfallenden Sozialaufwendungen. Die Entscheidung, ab wann die Witterung eine Weiterarbeit unzumutbar macht, obliegt dabei dem Arbeitgeber.

Durch dieses Instrument sollen Gerüstbauunternehmen finanziell entlastet werden, wenn sie aufgrund von Hitzeperioden Baustellen unterbrechen müssen. Angesichts zunehmend heißerer Sommer ist dies für viele Betriebe eine willkommene Unterstützung, um Lohnausfälle abzufedern. Wichtig ist hier eine saubere Dokumentation, damit Ansprüche rechtlich geltend gemacht werden können. Flexible Zeiterfassungssysteme bieten die Möglichkeit Ausfalltage nachvollziehbar zu dokumentieren und so eine rechtliche Grundlage zu schaffen.


6. Höherer Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

Zum Jahreswechsel gibt es auch eine positive Nachricht in steuerlicher Hinsicht: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt 2026 von bisher 12.096€ auf 12.348€ pro Person und Jahr. Bis zu diesem Einkommen muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Für verheiratete Paare, die zusammen veranlagt sind, verdoppelt sich der Betrag auf 24.696€, sodass das gemeinsame Existenzminimum steuerfrei bleibt.

Die Erhöhung um 252€ dient dem Ausgleich der kalten Progression, also der inflationsbedingten Steuermehrbelastung. Gerade Handwerker mit kleinerem oder mittlerem Einkommen spüren dadurch eine leichte Entlastung. Auch Solo-Selbständige im Handwerk profitieren, denn wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb von 12.348€ liegt, fällt für 2026 keine Einkommensteuer an.


7. Verschärfte Asbest- und Gefahrstoffregeln

Ab 2026 werden die Vorgaben zum Umgang mit Asbest deutlich verschärft – ein Thema, das viele Handwerksbetriebe unmittelbarer betrifft, als es auf den ersten Blick scheint. Besonders relevant ist die Änderung für Gewerke, die regelmäßig im Gebäudebestand arbeiten, etwa im Ausbau, bei Sanierungen, im SHK-, Elektro- oder Dachhandwerk sowie beim Rückbau.

Hintergrund ist die Umsetzung neuer europäischer Arbeitsschutzvorgaben. Ziel ist es, Beschäftigte besser vor krebserregenden Gefahrstoffen zu schützen. In der Praxis bedeutet das: Mehr Pflichten, mehr Dokumentation und mehr Vorbereitung, noch bevor die Baustelle überhaupt startet.

Konkret müssen Betriebe künftig häufiger Asbestprüfungen vor Beginn der Arbeiten veranlassen – auch bei scheinbar harmlosen Tätigkeiten wie dem Bohren, Stemmen oder dem Austausch alter Bauteile. Zusätzlich werden die Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber Behörden ausgeweitet. Dazu zählen unter anderem:

  • detaillierte Angaben zu eingesetzten Mitarbeitern,

  • gültige Fachkundenachweise,

  • verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge,

  • sowie – je nach Gefährdung – neue Genehmigungspflichten selbst bei Arbeiten mit bislang als „niedrig“ eingestuftem Risiko.

Für Handwerksbetriebe heißt das klar: Bauen im Bestand wird bürokratischer und fehleranfälliger. Wer ohne korrekte Anzeigen, Schulungen oder Genehmigungen arbeitet, riskiert Baustopps, Bußgelder und im Ernstfall Haftungsprobleme. Gleichzeitig steigen Planungs- und Vorlaufzeiten, was sich direkt auf Termine, Angebotspreise und Margen auswirkt.


8. E-Rechnung wird Pflichtstandard

Die E-Rechnung im B2B-Bereich ist bereits seit dem 1. Januar 2025 der neue gesetzliche Standard – doch 2026 ist für Handwerksbetriebe das entscheidende Jahr. Denn noch gilt eine Übergangsregelung: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Betriebe weiterhin Papierrechnungen nutzen. PDF-Rechnungen oder andere elektronische Formate sind nur zulässig, wenn der Rechnungsempfänger ausdrücklich zustimmt.

Ab 2027 wird der Spielraum deutlich enger. Spätestens dann müssen viele Betriebe E-Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und – je nach Unternehmensgröße – auch versenden können.

2026 ist damit kein Aufschubjahr mehr, sondern das letzte Vorbereitungsjahr. Wer Angebote, Abschlags- oder Schlussrechnungen noch überwiegend als PDF per E-Mail verschickt, sollte seine Prozesse jetzt umstellen. Dazu gehören nicht nur das richtige Rechnungsformat, sondern auch angepasste Workflows wie eine digitale Zeiterfassung, revisionssichere Archivierung und saubere Übergaben an Steuerberater oder Buchhaltung.


9. CO₂-Preis und Energiekosten: moderate Erhöhung

Im Zuge der Klimaschutzpolitik steigt auch im Jahr 2026 die CO₂-Bepreisung weiter an. Allerdings gibt es eine Neuerung: Statt eines festen Preises pro Tonne CO₂ gilt nun ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne ausgestoßenem CO₂. 2025 lag der Fixpreis noch bei 55€/t; nun kann der Preis je nach Emissionshandel innerhalb dieser Spanne variieren. Die Erhöhung fällt damit vergleichsweise moderat aus, doch fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel werden erneut etwas teurer. Durch die immer weiter steigenden Preise wird es immer wichtiger, Kostenstellen wie CO₂-Verbrauch oder Energiekosten auf der Baustelle mit in seine Kalkulation aufzunehmen. Wie Sie einfach Sparen können trotz steigender Energiekosten erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Laut Berechnungen des ADAC könnte die CO₂-Abgabe 2026 den Preis pro Liter Benzin um bis zu knapp 3 Cent und pro Liter Diesel um gut 3 Cent erhöhen. Für Handwerksbetriebe mit einem größeren Fahrzeugfuhrpark oder hohem Energiebedarf bedeutet das steigende Betriebskosten. Gleichzeitig erhöht die stetig ansteigende CO₂-Steuer den Druck, auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen, von Elektrofahrzeugen bis hin zur modernen Wärmepumpe. Die Maßnahme soll langfristig einen Anreiz bieten, Emissionen zu reduzieren, während kurzfristig parallel beschlossene Entlastungsmaßnahmen gewisse Mehrkosten für Unternehmen abfedern sollen. Mit CO₂Control von geoCapture haben Sie immer den Überblick über die Emissionen Ihrer Fahrzeug- und Baumaschinenflotte. Sehen unnötige Leerlaufzeiten und erkennen Einsparungspotenziale.


2026 ist kein Jahr kleiner Anpassungen, sondern ein klarer Wendepunkt für Handwerks- und Baubetriebe. Steigende Löhne, verschärfte Arbeitsschutzvorgaben, insbesondere beim Bauen im Bestand sowie die fortschreitende Digitalisierung durch E-Rechnung und digitale Behördenprozesse erhöhen den organisatorischen Druck spürbar. Gleichzeitig schaffen neue Regelungen, etwa bei Ausbildung, Teilzeitaufstockung oder erneuerbaren Energien, auch Chancen für Betriebe, die frühzeitig handeln.

Für Handwerksbetriebe in ganz Deutschland gilt: Abwarten wird teuer. Wer Prozesse, Qualifikationen und Abläufe nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder rechtliche Probleme. Besonders Themen wie Asbest, Rechnungsstellung und Personalstruktur lassen sich nicht kurzfristig „nebenbei“ lösen.

Die klare Empfehlung lautet daher: 2026 aktiv gestalten statt reagieren. Betriebe, die sich jetzt strukturiert vorbereiten, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil – durch effizientere Abläufe, bessere Planung und höhere Attraktivität als Arbeitgeber.

 

Quellen:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ; https://www.bmas.de

  • Zoll – Mindestlohn & Branchenmindestlöhne ; https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestlohn/mindestlohn_node.html

  • Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) – E-Rechnung ; https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/e-rechnung

  • Bundesministerium der Finanzen (BMF) ; https://www.bundesfinanzministerium.de

  • Finanzverwaltung NRW / ELSTER ; https://www.elster.de

  • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) – Solarpflicht ; https://www.wirtschaft.nrw

  • Landesregierung NRW – Klimaschutz & Bauvorgaben ; https://www.land.nrw

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Asbest & Gefahrstoffe ; https://www.baua.de

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ; https://www.dguv.de

  • Europäische Union – Richtlinie zu Asbest am Arbeitsplatz (EU 2023/2668) ; https://eur-lex.europa.eu

  • Bundesagentur für Arbeit – Ausbildungsvergütung ; https://www.arbeitsagentur.de

  • ADAC – CO₂-Preis & Kraftstoffkosten ; https://www.adac.de

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Einsatzplanung

  • Welche Softwarelösungen helfen Handwerkern bei der Umsetzung der Gesetzesänderungen 2026?

    Digitale Softwarelösungen sind 2026 ein zentraler Erfolgsfaktor, um neue gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen. Lösungen wie geoCapture unterstützen Handwerksbetriebe bei der mobilen Zeiterfassung, der rechtssicheren Dokumentation von Tätigkeiten sowie bei der Einsatz- und Ressourcenplanung – wichtige Grundlagen für Mindestlohn-, Arbeitszeit- und Nachweispflichten. In Kombination mit E-Rechnungs- und Buchhaltungssoftware lassen sich gesetzliche Vorgaben erfüllen, ohne zusätzliche Bürokratie im Betriebsalltag zu schaffen.

  • Wie wirken sich die Gesetzesänderungen 2026 auf die Steuerpflicht von Handwerksbetrieben aus?

    2026 bringt keine grundlegenden Steuerreformen, aber spürbare Anpassungen: Der Grundfreibetrag steigt, was kleinere Betriebe entlastet, während höhere Beitragsbemessungsgrenzen zu mehr Abgaben bei höheren Einkommen führen können. Gleichzeitig werden Steuerprozesse weiter digitalisiert, etwa durch digitale Steuerbescheide und die zunehmende Bedeutung der E-Rechnung. Für Handwerksbetriebe wird eine saubere, digitale Buchhaltung damit noch wichtiger.

  • Welche neuen gesetzlichen Vorschriften beeinflussen das Handwerk ab 2026?

    Ab 2026 betreffen neue gesetzliche Vorschriften das Handwerk in mehreren Bereichen: höhere Mindestlöhne und Branchenmindestlöhne, eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung, die pflichtmäßige Nutzung der E-Rechnung im B2B-Bereich, erweiterte Arbeitsschutz- und Asbest-Pflichten, steigende Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sowie digitalisierte Steuerbescheide. In NRW kommt landesrechtlich eine Solarpflicht bei bestimmten Dachsanierungen hinzu. Diese Änderungen wirken sich auf Lohnkosten, Dokumentation, digitale Prozesse und betriebliche Organisation aus.

  • Welche Asbest-Pflichten gelten auf Baustellen?

    Ab 2026 werden die Vorgaben zum Umgang mit Asbest und Gefahrstoffen deutlich verschärft. Besonders betroffen sind Arbeiten im Gebäudebestand, etwa bei Sanierungen, Umbauten oder Modernisierungen. Betriebe müssen häufiger Asbestprüfungen durchführen, Arbeiten anzeigen und Fachkundenachweise vorhalten. Ohne korrekte Vorbereitung drohen Baustopps, Bußgelder und Haftungsrisiken.

  • Ausbildungsvergütung im Handwerk

    Die Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2026 und zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen in mehreren Bauberufen in Kraft. Inhalte wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit werden stärker gewichtet. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das höhere Kosten, aber auch die Chance, die Ausbildung attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten.

  • Wie können sich Bau- und Handwerksbetriebe optimal auf 2026 vorbereiten?

    Die wichtigste Maßnahme ist frühzeitige Planung. Betriebe sollten Lohnkosten neu kalkulieren, digitale Prozesse (insbesondere Rechnungsstellung und Dokumentation) prüfen und Mitarbeitende zu neuen Arbeitsschutzanforderungen schulen. Wer 2026 aktiv nutzt, um Strukturen anzupassen, vermeidet spätere Kostenfallen und stärkt die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

  • Wie hoch ist der Mindestlohn im Handwerk 2026?

    Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Zusätzlich gelten in vielen Gewerken höhere Branchenmindestlöhne, zum Beispiel im Dachdecker-, Elektro- oder Gebäudereinigerhandwerk. Für Betriebe ist es entscheidend zu prüfen, welcher Mindestlohn für das eigene Gewerk verbindlich ist, da Verstöße empfindliche Strafen nach sich ziehen können.

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