Ab 2026 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die für Handwerks- und Baubetriebe wichtig sind. Von steigenden Löhnen über geänderte Ausbildungsregeln bis hin zu neuen steuerlichen Vorgaben: Das neue Jahr bringt viele Neuerungen mit sich. Im Folgenden geben wir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen, damit Handwerksbetriebe (insbesondere im Baugewerbe) gut informiert ins Jahr 2026 starten können.
1. Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen
Gutverdienende im Handwerk müssen sich 2026 auf höhere Beitragsbemessungsgrenzen einstellen. Diese Grenzbeträge legen fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erhoben werden – Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei. Zum 1. Januar 2026 wurden die Grenzen turnusgemäß angehoben, was für besserverdienende Arbeitnehmer und Unternehmer im Handwerk höhere Sozialabgaben bedeutet.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen im Überblick:
Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750€ Jahreseinkommen (5.812,50€ pro Monat)
Allgemeine Rentenversicherung: 101.400€ Jahreseinkommen (8.450€ pro Monat)
Knappschaftliche Rentenversicherung: ca. 124.800€ Jahreseinkommen (10.400€ pro Monat)
Für die meisten Handwerker relevant sind vor allem die ersten beiden Werte. Wer als Selbständiger gesetzlich krankenversichert ist oder als Arbeitnehmer über diesen Einkommensgrenzen verdient, zahlt 2026 entsprechend mehr in die Sozialkassen ein. Zwar betrifft dies nur einen kleinen Teil der Beschäftigten im Handwerk, doch gerade für Inhaber von größeren Betrieben oder hochqualifizierte Fachkräfte sind die Änderungen spürbar.
2. Branchenmindestlöhne in Handwerksgewerken steigen
Unabhängig vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gelten in vielen Branchen des Handwerks und Baugewerbes branchenspezifische Mindestlöhne, die höher liegen. 2026 treten in mehreren Gewerken Lohnerhöhungen in Kraft. Hier einige Beispiele für die neuen Branchenmindestlöhne im Jahr 2026 (mit Vergleich zu 2025):
Dachdeckerhandwerk: Ungelernte Kräfte mindestens 14,96€ pro Stunde, Gesellen 16,60€ (2025: 14,35€ / 16,00€).
Elektrohandwerke: Fachkräfte mindestens 14,93€ pro Stunde (2025: 14,41€).
Gebäudereinigung: Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00€ pro Stunde, Glas- und Fassadenreinigung 18,40€ (2025: 14,25€ / 17,45€).
Gerüstbau-Handwerk: Beschäftigte mindestens 14,35€ pro Stunde (2025: 13,95€).
Maler- und Lackiererhandwerk: Facharbeiter mindestens 16,13€ pro Stunde (2025: 15,00€). Hinweis: Diese Erhöhung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Diese Branchenmindestlöhne werden durch Tarifverträge festgelegt und liegen teils deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Handwerksbetriebe sollten prüfen, ob für ihr Gewerk ein spezifischer Mindestlohn gilt, um die Löhne der Mitarbeiter korrekt anzupassen.
3. Erhöhter Mindestlohn und neue Minijob-Grenze ab 2026
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn bundesweit auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für alle Handwerksbetriebe – ob in NRW oder anderswo – dass sie ungelernte und gelernte Arbeitskräfte mindestens mit diesem Stundenlohn entlohnen müssen. Gegenüber dem Vorjahr (12,82 Euro) bedeutet dies eine spürbare Lohnerhöhung um 1,08 Euro. Die Mindestlohnkommission hat zudem bereits für 2027 eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen, was den Trend steigender Löhne fortsetzt.
Parallel zur Mindestlohnerhöhung ändert sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 2026 dürfen Minijobber monatlich bis zu 603 Euro verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden (bis Ende 2025 lag die Grenze bei 556 Euro). Besonders für kleine Handwerksbetriebe, die auf Minijobber als flexible Aushilfskräfte setzen (z.B. im Lager oder Büro), ist dies relevant, da sie ihren geringfügig Beschäftigten nun etwas mehr zahlen können, ohne Abgaben auszulösen
4. Höhere Ausbildungsvergütung und modernisierte Ausbildungsordnungen
Auch Auszubildende im Handwerk profitieren 2026 von einer finanziellen Verbesserung. Die Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge, die ihre Ausbildung ab 1. Januar 2026 beginnen, steigt um rund 6,2%. Je nach Lehrjahr gelten nun folgende Mindestvergütungen:
Ausbildungsjahr: 724€ brutto pro Monat
Ausbildungsjahr: 854€ brutto pro Monat
Ausbildungsjahr: 977€ brutto pro Monat
Ausbildungsjahr: 1.014€ brutto pro Monat
Diese Erhöhung soll die Attraktivität der beruflichen Ausbildung im Handwerk steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Für Handwerksbetriebe – gerade im Bau und Ausbau – bedeutet dies, höhere Ausbildungsgehälter einzuplanen, gleichzeitig können sie mit besseren Konditionen um Nachwuchs werben.
Neben der Vergütung ändert sich auch inhaltlich einiges in der Ausbildung: Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen in 19 Bauberufen in Kraft. Damit werden die Ausbildungsinhalte im Bau- und Ausbauhandwerk auf den neuesten Stand gebracht und an moderne Anforderungen angepasst. Schwerpunkte der Reform sind Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Arbeitssicherheit in der Ausbildung. Eine der größten Änderungen betrifft die Prüfungen: In 16 der betroffenen (dreijährigen) Bauberufe wird die klassische Zwischenprüfung abgeschafft und durch eine gestreckte Abschlussprüfung ersetzt. Dabei fließt die erste Teilprüfung bereits mit 40% in die Gesamtnote ein. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet dies, ihre Lehrlinge künftig noch gezielter auf die neuen Prüfungsanforderungen vorzubereiten.
5. Sommerausfallgeld für Gerüstbauer
Speziell im Bauhandwerk gibt es eine Neuerung für den Sommer: Erstmals wird 2026 im Gerüstbauer-Handwerk ein tarifliches Sommerausfallgeld gezahlt. In den heißen Sommermonaten vom 1. Mai bis 31. August können Gerüstbau-Betriebe zukünftig bis zu 50 Ausfallstunden pro Mitarbeiter geltend machen, wenn extreme Hitze die Arbeit auf dem Gerüst unmöglich macht. Die Sozialkasse des Gerüstbauer-Handwerks erstattet in solchen Fällen 75% des Lohnausfalls sowie 32% der darauf entfallenden Sozialaufwendungen. Die Entscheidung, ab wann die Witterung eine Weiterarbeit unzumutbar macht, obliegt dabei dem Arbeitgeber.
Durch dieses Instrument sollen Gerüstbauunternehmen finanziell entlastet werden, wenn sie aufgrund von Hitzeperioden Baustellen unterbrechen müssen. Angesichts zunehmend heißerer Sommer ist dies für viele Betriebe eine willkommene Unterstützung, um Lohnausfälle abzufedern. Wichtig ist hier eine saubere Dokumentation, damit Ansprüche rechtlich geltend gemacht werden können. Flexible Zeiterfassungssysteme bieten die Möglichkeit Ausfalltage nachvollziehbar zu dokumentieren und so eine rechtliche Grundlage zu schaffen.
6. Höherer Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer
Zum Jahreswechsel gibt es auch eine positive Nachricht in steuerlicher Hinsicht: Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt 2026 von bisher 12.096€ auf 12.348€ pro Person und Jahr. Bis zu diesem Einkommen muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Für verheiratete Paare, die zusammen veranlagt sind, verdoppelt sich der Betrag auf 24.696€, sodass das gemeinsame Existenzminimum steuerfrei bleibt.
Die Erhöhung um 252€ dient dem Ausgleich der kalten Progression, also der inflationsbedingten Steuermehrbelastung. Gerade Handwerker mit kleinerem oder mittlerem Einkommen spüren dadurch eine leichte Entlastung. Auch Solo-Selbständige im Handwerk profitieren, denn wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb von 12.348€ liegt, fällt für 2026 keine Einkommensteuer an.
7. Verschärfte Asbest- und Gefahrstoffregeln
Ab 2026 werden die Vorgaben zum Umgang mit Asbest deutlich verschärft – ein Thema, das viele Handwerksbetriebe unmittelbarer betrifft, als es auf den ersten Blick scheint. Besonders relevant ist die Änderung für Gewerke, die regelmäßig im Gebäudebestand arbeiten, etwa im Ausbau, bei Sanierungen, im SHK-, Elektro- oder Dachhandwerk sowie beim Rückbau.
Hintergrund ist die Umsetzung neuer europäischer Arbeitsschutzvorgaben. Ziel ist es, Beschäftigte besser vor krebserregenden Gefahrstoffen zu schützen. In der Praxis bedeutet das: Mehr Pflichten, mehr Dokumentation und mehr Vorbereitung, noch bevor die Baustelle überhaupt startet.
Konkret müssen Betriebe künftig häufiger Asbestprüfungen vor Beginn der Arbeiten veranlassen – auch bei scheinbar harmlosen Tätigkeiten wie dem Bohren, Stemmen oder dem Austausch alter Bauteile. Zusätzlich werden die Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber Behörden ausgeweitet. Dazu zählen unter anderem:
detaillierte Angaben zu eingesetzten Mitarbeitern,
gültige Fachkundenachweise,
verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge,
sowie – je nach Gefährdung – neue Genehmigungspflichten selbst bei Arbeiten mit bislang als „niedrig“ eingestuftem Risiko.
Für Handwerksbetriebe heißt das klar: Bauen im Bestand wird bürokratischer und fehleranfälliger. Wer ohne korrekte Anzeigen, Schulungen oder Genehmigungen arbeitet, riskiert Baustopps, Bußgelder und im Ernstfall Haftungsprobleme. Gleichzeitig steigen Planungs- und Vorlaufzeiten, was sich direkt auf Termine, Angebotspreise und Margen auswirkt.
8. E-Rechnung wird Pflichtstandard
Die E-Rechnung im B2B-Bereich ist bereits seit dem 1. Januar 2025 der neue gesetzliche Standard – doch 2026 ist für Handwerksbetriebe das entscheidende Jahr. Denn noch gilt eine Übergangsregelung: Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Betriebe weiterhin Papierrechnungen nutzen. PDF-Rechnungen oder andere elektronische Formate sind nur zulässig, wenn der Rechnungsempfänger ausdrücklich zustimmt.
Ab 2027 wird der Spielraum deutlich enger. Spätestens dann müssen viele Betriebe E-Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und – je nach Unternehmensgröße – auch versenden können.
2026 ist damit kein Aufschubjahr mehr, sondern das letzte Vorbereitungsjahr. Wer Angebote, Abschlags- oder Schlussrechnungen noch überwiegend als PDF per E-Mail verschickt, sollte seine Prozesse jetzt umstellen. Dazu gehören nicht nur das richtige Rechnungsformat, sondern auch angepasste Workflows wie eine digitale Zeiterfassung, revisionssichere Archivierung und saubere Übergaben an Steuerberater oder Buchhaltung.
9. CO₂-Preis und Energiekosten: moderate Erhöhung
Im Zuge der Klimaschutzpolitik steigt auch im Jahr 2026 die CO₂-Bepreisung weiter an. Allerdings gibt es eine Neuerung: Statt eines festen Preises pro Tonne CO₂ gilt nun ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne ausgestoßenem CO₂. 2025 lag der Fixpreis noch bei 55€/t; nun kann der Preis je nach Emissionshandel innerhalb dieser Spanne variieren. Die Erhöhung fällt damit vergleichsweise moderat aus, doch fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel werden erneut etwas teurer. Durch die immer weiter steigenden Preise wird es immer wichtiger, Kostenstellen wie CO₂-Verbrauch oder Energiekosten auf der Baustelle mit in seine Kalkulation aufzunehmen. Wie Sie einfach Sparen können trotz steigender Energiekosten erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.
Laut Berechnungen des ADAC könnte die CO₂-Abgabe 2026 den Preis pro Liter Benzin um bis zu knapp 3 Cent und pro Liter Diesel um gut 3 Cent erhöhen. Für Handwerksbetriebe mit einem größeren Fahrzeugfuhrpark oder hohem Energiebedarf bedeutet das steigende Betriebskosten. Gleichzeitig erhöht die stetig ansteigende CO₂-Steuer den Druck, auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen, von Elektrofahrzeugen bis hin zur modernen Wärmepumpe. Die Maßnahme soll langfristig einen Anreiz bieten, Emissionen zu reduzieren, während kurzfristig parallel beschlossene Entlastungsmaßnahmen gewisse Mehrkosten für Unternehmen abfedern sollen. Mit CO₂Control von geoCapture haben Sie immer den Überblick über die Emissionen Ihrer Fahrzeug- und Baumaschinenflotte. Sehen unnötige Leerlaufzeiten und erkennen Einsparungspotenziale.
2026 ist kein Jahr kleiner Anpassungen, sondern ein klarer Wendepunkt für Handwerks- und Baubetriebe. Steigende Löhne, verschärfte Arbeitsschutzvorgaben, insbesondere beim Bauen im Bestand sowie die fortschreitende Digitalisierung durch E-Rechnung und digitale Behördenprozesse erhöhen den organisatorischen Druck spürbar. Gleichzeitig schaffen neue Regelungen, etwa bei Ausbildung, Teilzeitaufstockung oder erneuerbaren Energien, auch Chancen für Betriebe, die frühzeitig handeln.
Für Handwerksbetriebe in ganz Deutschland gilt: Abwarten wird teuer. Wer Prozesse, Qualifikationen und Abläufe nicht rechtzeitig anpasst, riskiert Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder rechtliche Probleme. Besonders Themen wie Asbest, Rechnungsstellung und Personalstruktur lassen sich nicht kurzfristig „nebenbei“ lösen.
Die klare Empfehlung lautet daher: 2026 aktiv gestalten statt reagieren. Betriebe, die sich jetzt strukturiert vorbereiten, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen echten Wettbewerbsvorteil – durch effizientere Abläufe, bessere Planung und höhere Attraktivität als Arbeitgeber.
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ; https://www.bmas.de
Zoll – Mindestlohn & Branchenmindestlöhne ; https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestlohn/mindestlohn_node.html
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) – E-Rechnung ; https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/e-rechnung
Bundesministerium der Finanzen (BMF) ; https://www.bundesfinanzministerium.de
Finanzverwaltung NRW / ELSTER ; https://www.elster.de
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) – Solarpflicht ; https://www.wirtschaft.nrw
Landesregierung NRW – Klimaschutz & Bauvorgaben ; https://www.land.nrw
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Asbest & Gefahrstoffe ; https://www.baua.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ; https://www.dguv.de
Europäische Union – Richtlinie zu Asbest am Arbeitsplatz (EU 2023/2668) ; https://eur-lex.europa.eu
Bundesagentur für Arbeit – Ausbildungsvergütung ; https://www.arbeitsagentur.de
ADAC – CO₂-Preis & Kraftstoffkosten ; https://www.adac.de
